Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 31.07.2006 (1 StR 70/06)

   

Kurzleitsatz:
Vorrang von Ansprüchen der Geschädigten gegenüber dem Verfall; Verlängerung eines dinglichen Arrests zugunsten des Geschädigten


Relevante Normen:
StGB § 73 Abs. 1; StPO § 111i;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2006, 346
wistra 2006, 421

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