Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.07.2006 (2 StR 148/06)

   

Kurzleitsatz:
Berechnung der Strafe bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 28

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