Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.08.2006 (4 StR 261/06)

   

Kurzleitsatz:
Nicht geringe Menge bei Haschisch und Kokain; "durchschnittliche Qualität" bei Haschisch


Relevante Normen:
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2006, 350

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