Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.04.2006 (I ZB 97/05)

   

Kurzleitsatz:
"FUSSBALL WM 2006"; Unterscheidungskraft einer Marke; Schutzfähigkeit einer Eventmarke


Relevante Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang