Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.07.2006 (NotZ 20/06)

   

Kurzleitsatz:
Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Notarsenats


Relevante Normen:
BNotO § 111 Abs. 4; BRAO § 42 Abs. 4;



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