Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.07.2006 (3 StR 244/06)

   

Kurzleitsatz:
Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen bei Vorschädigung des Opfers


Relevante Normen:
StGB § 227;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 686

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang