Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluss vom 26.07.2006 (1 BvR 1326/04)

   

Kurzleitsatz:
Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum


Relevante Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; ZweVO Hamburg;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WM 2006, 1793

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