Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.08.2006 (XII ZR 165/05)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert eines auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruchs des Geschäftsraummieters gegen den Vermieter


Relevante Normen:
ZPO § 3;



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