Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.08.2006 (II ZB 12/06)

   

Kurzleitsatz:
Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen einen die Verwerfung gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückweisenden Beschluss mangels Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde und Einlegung durch ein beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt


Relevante Normen:
ZPO § 522 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 § 577 Abs. 1 S. 2;



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