Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.08.2006 (1 StR 382/06)

   

Kurzleitsatz:
Gerichtskundigkeit von Tatsachen zum Ablehnungsgesuch


Relevante Normen:
StPO § 26 Abs. 3 § 27;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 51

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