Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 23.05.2006 (I B 97/05)

   

Kurzleitsatz:
Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs


Relevante Normen:
FGO § 96; GG Art. 103;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 2083

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