Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 22.06.2006 (IV R 56/04)

   

Kurzleitsatz:
Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter; Verteilung des Mehrgewinns aufgrund einer Betriebsprüfung bei Personengesellschaften; Umfang der mitunternehmerischen Einkünfte; Gesellschafter einer Obergesellschaft als Mitunternehmer der Untergesellschaft; Zeugenvernehmung eines an sich notwendig Beizuladenden; Zeuge vom Hörensagen; Schätzung eines Sachverhalts


Relevante Normen:
FGO § 76 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2006, 2227
BFH/NV 2006, 2164
BFHE 214, 226
BStBl II 2006, 838
DB 2006, 2209

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