Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 19.05.2003 (4 St RR 53/03)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Zweckbestimmung des Betäubungsmittelbesitzes, Anwendung von Jugendstrafrecht, Absehen von Strafe


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 5; JGG § 105;



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