Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 22.07.2003 (4 St RR 92/03)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben, Rauschgift sowohl zum Handeltreiben wie auch zum Eigenverbrauch, Feststellung von Gewichts- und Wirkstoffmenge, Strafzumessung


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 46 Abs. 3 § 47; StPO § 261;



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