Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 28.04.2000 (4St RR 52/00)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unterschiedliche Anwendungspraxis des § 31a BtMG auf Länderebene, Geringe Menge i.S. von § 29 Abs. 5 BtMG


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 § 31a; GG Art. 3 Abs. 1;



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