Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 08.03.1996 (4St RR 25/96)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Geringe Menge bei Heroin und Cannabis


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 5 § 31a;



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