Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 30.01.1997 (4St RR 5/97)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmung und Wahl des Strafrahmens bei minder schwerem Fall, Beihilfe


Relevante Normen:
BtMG § 29a Abs. 1, Abs. 2; StGB § 27 § 50;



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