Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 19.04.2001 (4St RR 51/01)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmung und Wahl des Strafrahmens bei minder schwerem Fall, Beihilfe, Strafaussetzung zur Bewährung


Relevante Normen:
BtMG § 29a Abs. 1, Abs. 2; StGB § 27 § 50 § 56 Abs. 1;



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