Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 25.11.2003 (4St RR 131/03)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, Voraussetzungen für die Anwendung von § 21 StGB


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 21 § 52; StPO § 261;



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