Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 17.09.1992 (5St RR 77/92)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Feststellungen des Berufungsgerichts bei Berufungsbeschränkung


Relevante Normen:
StPO § 318 § 327;



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