Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 11.06.1997 (4St RR 141/97)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Gleichzeitiger Beisitz unterschiedlicher Betäubungsmittel


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 261;



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