Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 15.06.1993 (4St RR 41/93)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch


Relevante Normen:
BNatSchG § 30 Abs. 1 § 30a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3; StPO § 318;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1993, 84

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