Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 15.07.2002 (4St RR 71/02)

   

Kurzleitsatz:
1. a) Daß der Angeklagte nach außen allein als Käufer aufgetreten ist, steht einer Mittäterschaft nicht entgegen, wenn er im Einvernehmen mit den übrigen Beteiligten auch für diese erwerben wollte. Dies gilt umso mehr, als die übrigen Beteiligten schon vor dem Erwerb den auf sie entfallenden Kaufpreisanteil übergaben und dadurch über die bestehenden Absprachen hinaus ihr besonderes Eigeninteresse an der Abwicklung des Erwerbs manifestierten.b) Waren die übrigen Empfänger der Betäubungsmittel schon selbst al...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 25 Abs. 2; StPO § 261;



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