Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 26.05.1997 (4St RR 122/97)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben teils zum Eigenverbrauch, Feststellung der nicht geringen Menge, Strafzumessung


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 29a Abs. 1 Nr. 2; JGG § 1; StPO § 261;



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