Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 12.04.1995 (4St RR 69/95)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, Vorsatzfeststellung bei Umgang mit nicht geringer Menge, Strafzumessung


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 46; StPO § 261;



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