Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 19.10.1999 (4St RR 205/99)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Keine Teilanfechtung innerhalb des Schuldspruchs einer einheitlichen Tat;


Relevante Normen:
AuslG § 92a; StGB § 52 § 53; StPO § 318;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2000, 366

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