Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 31.01.2000 (4St RR 6/00)

   

Kurzleitsatz:
Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen Ausländers in der Hauptverhandlung


Relevante Normen:
StPO § 329 § 412;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2001, 339

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