Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.09.2006 (X ZR 49/05)

   

Kurzleitsatz:
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Geltendmachung von Zinsansprüchen als Verzugsschaden


Relevante Normen:
ZPO § 91a; BGB § 286;



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