Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Urteil vom 28.09.2006 (12 U 61/06)

   

Kurzleitsatz:
Zur Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines gebrauchten Kraftfahrzeuges


Relevante Normen:
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 § 251 Abs. 2 Satz 1;



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