Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Urteil vom 28.09.2006 (12 U 8/06)

   

Kurzleitsatz:
Schadenshöhe nach Verkehrsunfall: Abzug der Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung


Relevante Normen:
BGB § 249 Abs. 2 S. 2, Abs. 1;



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