|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG Zweibrücken - Beschluss vom 20.07.2005 (1 Ws 205/05) | | | | Kurzleitsatz: »Die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO kann in Ausnahmefällen entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffenen hinreichenden Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, Beschluss v...
Relevante Normen: StPO § 454 Abs. 2; StGB § 57 Abs. 1, Abs. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: NJW 2005, 3439
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|