Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.09.2006 (V ZB 76/06)

   

Kurzleitsatz:
Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung


Relevante Normen:
ZPO § 750 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang