Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 07.11.2006 (5 StR 164/06)

   

Kurzleitsatz:
Steuerhinterziehung durch Aufsichtsratsvorsitzenden; Vorliegen eines Scheingeschäfts; Arbeitslohn und "Zusatzeinkünfte" eines Fußballprofis


Relevante Normen:
AO § 370 Abs. 1 § 41; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 345
wistra 2007, 112
wistra 2007, 425

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