Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluss vom 04.12.2006 (1 BvQ 36/06)

   

Kurzleitsatz:
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte nichtöffentliche Verhandlung vor dem Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs


Relevante Normen:
BRAO § 40 Abs. 3 S. 4; GVG § 171b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 2007, 672

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