Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluss vom 08.11.2006 (2 BvR 194/05)

   

Kurzleitsatz:
Anwendbarkeit des VermG bei Geltendmachung von Ansprüchen durch österreichische Staatsangehörige


Relevante Normen:
EinigungsV Art. 12; VermG § 1 Abs. 8 lit. b; GG Art. 3 Abs. 1; Vertrag zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen vom 21.08.1987 zwischen der DDR und der Republik Österreich;



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