Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 02.02.2006 (19 U 3162/05)

   

Kurzleitsatz:
Haftung des Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft für durch die Gebäudeversicherung abgedeckte Schäden


Relevante Normen:
BGB § 241 § 280;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 2006, 1214

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