Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.12.2006 (XII ZB 99/06)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist aufgrund versehentlich unterlassener Übermittlung des Berufungsschriftsatzes per Telefax


Relevante Normen:
ZPO § 517 § 233 § 85 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2007, 275

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