Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.11.2006 (2 StR 388/06)

   

Kurzleitsatz:
Kein Vermögensverlust großen Ausmaßes bei bloßer Vermögensgefährdung


Relevante Normen:
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2007, 132
wistra 2007, 111

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