Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.09.2006 (3 StR 345/06)

   

Kurzleitsatz:
Schuldunfähigkeit bei nicht alkoholgewöhntem 81-Jährigen bei 2,71 Promille


Relevante Normen:
StGB § 20;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 231
StV 2007, 128

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