Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.12.2006 (5 StR 468/06)

   

Kurzleitsatz:
Keine Heimtücke bei angekündigtem Angriff


Relevante Normen:
StGB § 211 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 268
StV 2007, 240

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