Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 05.10.2006 (8 U 27/06)

   

Kurzleitsatz:
Keine Firmenfortführung bei Abkürzung prägender Namensbestandteile in neuer Firmenbezeichnung


Relevante Normen:
HGB § 25 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2007, 165
MDR 2007, 415

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