Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 31.08.2006 (8 U 15/06)

   

Kurzleitsatz:
Prospekthaftung und Aufklärungsverschulden - Beteiligung an Kapitalerhöhung in geschlossenem Immobilienfond


Relevante Normen:
BGB § 195; EGBGB Art. 229;



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