Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 16.09.2005 (10 U 2787/05)

   

Kurzleitsatz:
Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines Beifahrers


Relevante Normen:
ZPO § 287; StVO § 8 Abs. 2 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 2005, 582

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