Rechtsprechung:
OLG München - Beschluss vom 05.07.2005 (16 UF 775/05)

   

Kurzleitsatz:
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten hinsichtlich Kreditschulden für das gemeinsame Haus


Relevante Normen:
BGB § 426 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2006, 208
OLGReport-München 2005, 762

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