Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 06.10.2004 (3 WF 177/04)

   

Kurzleitsatz:
Der Anspruch auf Zahlung der Morgengabe (mahr) nach Art. 1082 des iranischen ZGB ist seiner Natur nach keine Folgesache bei Ehescheidung


Relevante Normen:
ZPO § 623 Abs. 1 S.1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2005, 1685

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