Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 06.12.2005 (12 U 45/05)

   

Kurzleitsatz:
Berechtigter unmittelbarer Besitz als ein nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" - Haftung von Halter, Fahrer und Haftpflichtversicherer für Beschädigung des elektrischen Tors einer Tiefgarage


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2007, 266
VRS 111, 402

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