Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 21.12.2006 (8 U 56/06)

   

Kurzleitsatz:
Zur Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen Anlagen zum Mietvertrag


Relevante Normen:
BGB § 550;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2007, 341

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang