Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 04.09.2006 (12 U 224/04)

   

Kurzleitsatz:
Haftung des Fahrlehrers für Sturz eines Fahrschülers vom Motorrad bei Bremsübungen - Berücksichtigung des Ausbildungsstandes des Fahrschülers bei Aufgabenstellung durch Fahrlehrer


Relevante Normen:
BGB § 823;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KGReport 2007, 223
VRS 111, 405

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang