Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluss vom 31.08.2006 (4 U 166/05)

   

Kurzleitsatz:
Keine Verlängerung einer richterlichen Frist ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund


Relevante Normen:
ZPO § 224 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Zweibrücken 2007, 108

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