Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 31.10.2006 (10 WF 141/06)

   

Kurzleitsatz:
Unbeschränkte Beiordnung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts


Relevante Normen:
ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 3;



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